{"url":"https://www.zooplus.de/magazin/katze/katzenzucht/rechte-pflichten","title":"Die wichtigsten Rechte und Pflichten von Katzenzüchtern","mag_id":32423,"is_single":true,"cat_name":"Katze","sub_cat_id":4398,"sub_cat_name":"Katzenzucht","cat_id":9}
Ein Tierkauf ist Vertrauenssache: Der Züchter möchte, dass seine Katzen in gute Hände kommen. Die Käufer wiederum vertrauen darauf, dass der Züchter alles in seiner Macht Stehende getan hat, um ihrem neuen Mitbewohner einen gesunden Start ins Leben zu ermöglichen. Es hilft daher beiden Seiten, sich vor dem Kauf die Rechte und Pflichten von Katzenzüchtern vor Augen zu führen. Denn leider kommt hin und wieder zu Enttäuschungen: Käufer fühlen sich betrogen, Züchter vorverurteilt – und schon nimmt die Auseinandersetzung ihren Lauf. Wir geben Tipps und ganz vorweg einen guten Ratschlag: Suchen Sie bei Konflikten immer erst ein lösungsorientiertes Gespräch, ohne auf Vorwürfen herumzureiten. Das bringt mehr als das Drohen mit dem Anwalt.
Kaum ein Züchter, aber auch kaum ein Tierheim, gibt eine Katze ohne Vertrag ab. In diesem sind verschiedene Vertragsbedingungen festgehalten, mit denen der Züchter sein Tier schützen möchte. Wir geben eine kleine Übersicht möglicher Inhalte:
Die Kastration der Katze
Ein häufiger Streitpunkt bei den Rechten und Pflichten von Katzenzüchtern ist die Kastration. Oft findet sich folgende Passage in einem Vertrag: „Die Katze oder der Kater ist bis zum Alter von einem Jahr zu kastrieren.“ Rechtlich gesehen ist dieser Vertragsinhalt nicht so einfach durchzusetzen.
Denn die neuen Halter sind nun Eigentümer der Katze. Andererseits möchten Züchter verständlicherweise verhindern, dass ihre Samtpfoten „Vermehrern“ in die Hände fallen oder man „mal eben“ Kitten aufwachsen sehen möchte. Aus gutem Grund verkaufen sie darum gezielt Liebhabertiere, die eben nicht in die Zucht kommen sollen. Dem Züchter stehen zudem zwei sinnvollere Möglichkeiten zu.
1. Die Frühkastration
Erstens: Er kann die Katze selbst kastrieren lassen. Damit ist eine Frühkastration zwischen der sechsten und 14. Lebenswoche gemeint. Züchter können die Kosten auf den Kaufpreis aufschlagen. So gehen sie sicher, dass die neuen Besitzer nicht mit dem Liebhabertier züchten. Frühkastrationen werden in der Regel sehr gut vertragen. Ob es dadurch bei den Katzen zu Verhaltensänderungen kommt, ist umstritten. Manche sprechen davon, die Katze werde zeitlebens „kindischer“ bleiben.
2. Kauf eines Zuchttieres und Rückerstattung
Zweitens: Eine weitere Möglichkeit ist, den Käufer den Preis für ein Zuchttier zahlen zu lassen. Anschließend regeln beide Parteien im Vertrag, dass der Käufer die Differenz zum Kaufpreis eines Liebhabertiers zurückerhält, sobald er dem Züchter den Nachweis der Kastration sendet.
Ein Beispiel: Das Zuchttier kostet 1.300 Euro, das Liebhabertier hingegen nur 600 Euro. Der Käufer zahlt also zunächst 1.300 Euro und erhält später 700 Euro zurück, sofern er die Kastration beweisen kann. Wenn die Käufer sich darauf einlassen und der Züchter das Geld postwendend nach Erhalt des Nachweises zurückzahlt, ist dies sicher eine gute Lösung.
Wem diese Kosten zu Beginn zu hoch sind, der kann im Notfall vielleicht auch hohe Tierarztkosten nicht zahlen. Zudem: Eine reguläre Kastration findet zwischen dem fünften und dem zwölften Lebensmonat statt, das Geld erhalten die Käufer also bald zurück.
Welche Rechte haben Katzenzüchter beim Weiterverkauf der Katze?
Züchter regeln häufig vertraglich, dass sie vor einem Weiterverkauf informiert werden, wenn der Halter das Tier nicht mehr halten möchte oder kann. Dem Züchter steht dann je nach Vertrag zu, dass er die Katze ohne oder zu einem geringen Verkaufspreis wieder aufnimmt. Diese Klausel soll die Katze davor schützen, in schlechte Hände zu geraten.
Es handelt sich um eine nachvollziehbare Schutzmaßnahme: Viele Züchter machen sich vor der Abgabe eines Kittens viele Gedanken darüber, welche Katze zu wem passt. Einige schauen sich sogar das neue Zuhause an. Sie möchten sichergehen, dass es ihren Schützlingen gut geht. Wenn nach einem Jahr im neuen Zuhause aufgrund von Trennung oder aus sonstigen Gründen kein Platz mehr für die Samtpfote ist, möchte der Züchter sie dennoch in guten Händen wissen.
Müssen sich Käufer an das Vorkaufsrecht halten?
Hierüber besteht keine eindeutige Klarheit. Prinzipiell ist nach §§ 463 ff. BGB ein Vorkaufsrecht möglich. Allerdings sollte ein angemessener Preis gezahlt werden – das Tier muss also nicht gratis an den Züchter zurückgehen, wenn der neue Halter es nicht mehr haben möchte. Verkauft der neue Besitzer die Katze dennoch ohne Einverständnis des Züchters an eine andere Person, steht dem Züchter Schadenersatz zu. Dieser richtet sich nach dem aktuellen Wert der Katze. Allerdings sind hier viele Fallstricke für beide Seiten enthalten.
Tierhalter, die ihre Samtpfote nicht mehr halten können oder möchten, sollten fairerweise den Züchter darüber informieren. Wenn bereits ein gutes, neues Zuhause gefunden wurde, zeigen sich Züchter kooperativ und sind einverstanden. Alternativ haben sie vielleicht über ihre vielen Kontakte andere Interessenten für die Katze. Dass Katzenzüchter über den Verbleib ihrer einstigen Schützlinge informiert werden möchten, sollte jeder Katzenfreund nachvollziehen können.
Was passiert mit Anzahlungen?
Viele Züchter schreiben auf ihrer Homepage: Bei Interesse an einem Kätzchen müsse eine Anzahlung geleistet werden, um es zu reservieren. Das macht insofern Sinn, als dass viele Kittenkäufer mehrere Züchter besuchen. Sie reservieren zum Teil Tiere, die sie nicht kaufen werden. Ein Streitpunkt ist daher oftmals, welche Rechte und Pflichten Katzenzüchter bei der Anzahlung haben.
Wenn ein Kitten 14 Wochen alt wird, findet der Züchter vielleicht nicht schnell genug neue Interessenten. Oder er hat bereits Katzenfreunden zugesagt, die sich in das kleine Kätzchen verliebt haben, nun aber ein anderes haben einziehen lassen. Ist die Katze erst einmal älter, kann es schwieriger werden, sie zu vermitteln. Dass der Züchter eine Anzahlung verlangt, ist also verständlich und legitim.
Allerdings sollte es jeder Katzenzüchter verstehen, wenn Sie sich einige Tage Bedenkzeit erbitten. Schließlich liegt es auch in seinem Interesse, dass der Katzenkauf wohlüberlegt ist. Manche markieren die Kitten dann auf der Homepage mit „hat Interessenten“, bevor sie es „reservieren“.
Haben Sie ein Kätzchen verbindlich reserviert und der Züchter kann es Ihnen doch nicht verkaufen, haben Sie natürlich ein Anrecht auf die Rückzahlung. Anders sieht es aus, wenn Sie sich spontan umentscheiden. Dann verfällt Ihre Anzahlung und Sie sind auf die Kulanz des Züchters angewiesen, wenn Sie Geld zurückhaben möchten.
Welche Pflichten haben Katzenzüchter bei der Gesundheit der Kätzchen?
Wenn es um Kitten geht, die nach dem Kauf krank werden, gibt es ebenfalls oft Diskussionen über die Rechte und Pflichten von Katzenzüchtern. Tiere gelten zwar rein rechtlich nicht als Sachen, doch werden sie vom Gesetz häufig als solche behandelt. Das beinhaltet auch das Gewährleistungsrecht. Das bedeutet, wenn eine Katze nach dem Kauf „nicht die Beschaffenheit aufweist, die beim Kauf vereinbart war“, kann der Käufer sie zurückgeben oder den Kaufpreis nachträglich mindern. Das gilt zum Beispiel, wenn Sie eine Zuchtkatze kaufen und es sich herausstellt, dass sie von vornherein unfruchtbar war. So eindeutig ist es allerdings selten.
Ein „Mangel“ besteht auch bei Tieren, die bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs krank waren. Das betrifft beispielsweise Wurminfektionen, kann aber auch erblich bedingte Erkrankungen wie Herzkrankheiten einschließen. Anders als bei reinen Verbrauchsgütern muss der Käufer mitwirken, wenn es um die Beweislast geht. Denn ein Katzenkörper ist kein Auto. Das bedeutet: Es kann schwierig sein nachzuweisen, dass die Katze bereits beim Züchter krank war. Hilfreich ist es, die Katze kurz nach ihrem Eintreffen im neuen Zuhause dem eigenen Tierarzt vorzustellen und hier einen Gesundheitscheck machen zu lassen.
Hat die Katze also einen „Mangel“, kann der Käufer auf Nachbesserung bestehen. In der Theorie könnte er also dem Züchter das Kätzchen zurückbringen. Dieser pflegt es daraufhin gesund und überreicht es dem Käufer wieder. In der Praxis macht es aber mehr Sinn, dem Züchter lediglich die Tierarztkosten in Rechnung zu stellen. Allerdings bietet diese Variante wiederum die Möglichkeit, dass der Züchter manche Behandlungen als unnötig abtun könnte.
Theoretisch kann der Käufer auch vom Vertrag zurücktreten oder ein neues Kätzchen als „Ersatz“ einfordern. Doch da Tiere eben keine Sachen sind, sondern sich schon nach wenigen Minuten in unser Herz schnurren, ist das kein realistisches Szenario.
Wie soll ich vorgehen, wenn ich ein krankes Kätzchen gekauft habe?
Unsere Empfehlung lautet: Wenn Sie eine Katze beim Züchter gekauft haben, die kurz nach dem Kauf krank wird, empfiehlt sich erst einmal das Gespräch mit dem jeweiligen Züchter. Ist dieser seriös, wird er selbst daran interessiert sein, die Ursachen für die Krankheit schnellstmöglich herauszufinden. Wie so oft im Leben erreichen hier beide Seiten mehr, wenn sie nicht gegeneinander, sondern miteinander arbeiten.
Reagiert der Züchter jedoch ablehnend, obwohl Sie vermuten, dass die Katze bereits bei Übergabe krank war, kann sich der Besuch bei einem Anwalt lohnen. Denn dann geht es oftmals nicht „nur“ um eine einzelne Katze, sondern um ein „schwarzes Schaf“ unter den Züchtern.
Rechte und Pflichten von Katzenzüchtern: Der richtige Vertrag
Wenn Sie Katzen züchten oder züchten möchten, lassen Sie sich hinsichtlich des Kaufvertrags einmal grundsätzlich von Ihrem Verein oder noch besser von einem Anwalt beraten. So können Sie vermeiden, dass bestimmte Bedingungen unwirksam werden, weil Sie beispielsweise eine zu hohe Vertragsstrafe ansetzen oder ähnliches. Außerdem können Sie sich in einem Verein mit anderen Mitgliedern über die Rechte und Pflichten von Katzenzüchtern austauschen. So lernen Sie aus erster Hand und können bei Problemen jederzeit um Rat fragen.
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