Bei ihren Spaziergängen können Katzen leicht unter die Räder kommen, wenn sie über die Straße huschen.
Der Straßenverkehr stellt leider eine tödliche Gefahr für viele Tiere dar. Wie verhalten sich Autofahrer richtig, wenn sie eine Katze angefahren haben? Die wichtigsten Informationen rund um Ernstfall und Rechtslage finden Sie hier.
Was ist zu tun, wenn eine Katze angefahren wird?
Es ist ein Albtraum für jeden Tierfreund hinterm Steuer: Ganz plötzlich schießt eine Katze zwischen den geparkten Autos hervor und läuft auf die Straße. Es geht alles ganz furchtbar schnell, zum Bremsen oder Ausweichen bleibt keine Zeit mehr. Das arme Tier gerät unter die Räder, die Katze wird angefahren.
Der Schock sitzt tief. Gedankenfetzen schwirren durch den Kopf: Was muss ich machen, wenn ich eine Katze angefahren habe? Aussteigen und dem verletzten Tier Erste Hilfe leisten? Die Polizei rufen? Oder darf man einfach weiterfahren? Wir erklären Ihnen die Rechtslage und erläutern die richtige Vorgehensweise.
1. Bringen Sie sich nicht selbst in Gefahr
Wenn Sie bemerken, dass Sie (vermutlich) eine Katze angefahren haben, sollten Sie an der nächstmöglichen Stelle anhalten. Am wichtigsten ist zunächst, weder sich selbst noch andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden. Schalten Sie den Warnblinker ein, ziehen Sie sich Ihre Warnweste an und sichern Sie die Unfallstelle mit einem Warndreieck ab.
Was aber tun, wenn das Aussteigen nicht ohne weiteres möglich ist? Etwa weil die Straße stark befahren ist oder weil es draußen neblig ist? Dann sollten Sie im Auto bleiben und die Polizei rufen – Eigenschutz geht immer vor.
2. Wunden der Katze versorgen (lassen)
Schaffen Sie es, sich der angefahrenen Katze zu nähern, sollten Sie dabei unbedingt Handschuhe tragen. Verletzte Tiere können unkontrollierte Bewegungen machen. In ihrer Panik können sie auch kratzen und beißen. Achten Sie daher beim Anfassen der Katze darauf, sich nicht selbst in Gefahr zu bringen.
Ist die Katze tot, sollten Sie den Kadaver von der Straße ziehen. Durch das Entfernen des Hindernisses von der Fahrbahn verhindern Sie weitere Unfälle. Lebt die Katze noch, können Sie diese mithilfe des Materials aus Ihrem Verbandskasten erstversorgen.
Falls Sie eine Transportbox oder einen Einkaufskorb haben, können Sie die angefahrene Katze hineinlegen und selbst zum Tierarzt bringen. Alternativ können Sie die Tierrettung alarmieren.
Was Sie niemals selber machen dürfen: Ein schwer verletztes Tier eigenmächtig von seinen Qualen erlösen. Das dürfen nur Tierärzte und Jäger.
Katze angefahren: Polizei rufen oder nicht?
Sie trauen sich nicht, eine verletzte oder tote Katze zu berühren? Dazu sind Sie nicht verpflichtet. Sie können auch einfach die Polizei rufen und die Beamten übernehmen alles Weitere. Aber muss man bei einem Unfall mit einer Katze eigentlich immer die Polizei verständigen?
Die traurige Wahrheit lautet: Ist das Tier eindeutig tot und haben Sie die Überreste sicher von der Straße entfernt, haben Sie Ihre Pflicht erfüllt. Dann dürfen Sie weiterfahren. Dagegen sollten Sie in jedem Fall die 110 rufen, wenn Menschen bei dem Unfall verletzt wurden oder wenn Sie den Halter der Katze ermitteln lassen wollen.
Viele Haustiere besitzen Mikrochips oder Tätowierungen, anhand derer sie identifiziert und ihrem Besitzer zugeordnet werden können. Nach dem ersten Schock ist es für die meisten Katzenhalter eine große Erleichterung zu wissen, was mit ihrer geliebten Katzen geschehen ist.
Ist es strafbar, wenn man eine Katze anfährt?
Sie müssen sich keine Sorgen machen, dass Ihnen eine Strafe droht, wenn Sie eine Katze angefahren haben. Im Gegenteil: Theoretisch können Sie finanzielle Ansprüche gegenüber dem Katzenbesitzer geltend machen. Denn es ist seine Verantwortung als Halter, dafür zu sorgen, dass sein Tier keine Schäden verursacht. Bei Freigängern ist das natürlich nicht immer möglich.
Wer zahlt, wenn eine Katze angefahren wurde?
Ist durch den Unfall an deinem Auto ein größerer Schaden entstanden, können Sie den Katzenbesitzer dafür haftbar machen. Hat er eine private Haftpflichtversicherung, kommt diese normalerweise für die Reparaturkosten auf. Denn bei den meisten Versicherungsanbietern ist die Katze mitversichert.
Überlegen Sie sich allerdings gut, ob Sie Ihre Ansprüche gegenüber dem Katzenbesitzer durchsetzen möchten. Falls es zu einem Rechtsstreit kommt, müssen Sie nämlich beweisen, dass Sie vorschriftsmäßig gefahren sind und keine andere Möglichkeit hatten, als die Katze anzufahren.
Mögliche Vorwürfe: Unfallflucht und Tierquälerei
Wie bereits erwähnt, dürfen Sie nach einem Unfall mit einer Katze nur unter einer Bedingung weiterfahren: Das Tier ist tot und Sie haben den Körper von der Straße entfernt. Wenn Sie direkt nach dem Aufprall einfach weiterfahren, begehen Sie womöglich Unfallflucht. Es ist daher in der Regel ratsam, die Polizei über den Unfall zu informieren. So sind Sie auf der sicheren Seite.
Lassen Sie die angefahrene Katze einfach liegen, könnten Sie zudem wegen Tierquälerei belangt werden. Es handelt sich um einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz – und es droht ein hohes Bußgeld, wenn Sie dabei erwischt werden.
Quellen: