Das Reisen mit Ihrem Hund in der Deutschen Bahn ist möglich, solange Sie die entsprechenden Regeln und Vorschriften einhalten.
Sie möchten mit Ihrem Vierbeiner mit der Bahn durch Deutschland reisen? Damit Sie und Ihr Hund stressfrei am Ziel ankommen, finden Sie hier die wichtigsten Regeln, die Sie mit Ihrem Hund in der Deutschen Bahn (DB) beachten sollten, sowie einen Überblick der anfallenden Kosten.
Sind Hunde in der Deutschen Bahn erlaubt?
Erstmal eine gute Nachricht vorab: Ja, Ihr Hund darf in der Bahn mitreisen. Sie sind aber verpflichtet, einige Regeln einzuhalten, die die DB auf ihrer Online-Website veröffentlicht. Diese beziehen sich beispielsweise auf die Kosten, das Tragen von Maulkörben oder die Mitnahme von Listenhunden.
Dürfen Listenhunde mit der Deutschen Bahn fahren?
Bestimmte Hunderassen oder Einzelfälle gelten als gefährlich, weshalb sie als Listenhunde eingestuft sind. Deshalb müssen Hundehalter solcher „Kampfhunde“ strengere Regeln befolgen.
Ist Ihr Hund als Listenhund gelistet, sollten Sie deshalb vor Ihrer Bahnfahrt die aktuellen Rechte und Pflichten prüfen. Informieren können Sie sich dazu zum Beispiel im lokalen Reisezentrum.
Tickets und Kosten: Wie viel kostet eine Fahrt mit Hund bei der Deutschen Bahn?
Wie in vielen Fällen variieren die Kosten für die Mitnahme von Hunden in der Deutschen Bahn:
Kleine Hunde fahren in der DB kostenlos
Haben Sie einen kleinen Hund, der nicht als gefährlich eingestuft ist, dürfen Sie ihn in einer geeigneten Transportbox oder einer speziellen Tragetasche unterbringen. Als „kleine Hunde“ definiert die Deutsche Bahn übrigens solche, welche maximal so groß sind wie eine Hauskatze. Aber welche Größe noch darunter fällt, ist derzeit nicht klar definiert.
Der Vorteil: in diesem Fall müssen Sie für Ihren kleinen Hund kein Ticket kaufen.
Der Nachteil: Die Box müssen Sie unter den Sitz oder auf die Ablage über dem Sitz, aber niemals auf den Sitz stellen. Sie haben also nicht immer Augenkontakt zu Ihrem Vierbeiner.
Höhere Kosten und Maulkorbpflicht für große Hunde in der Deutschen Bahn
Unter großen Hunden versteht die Deutsche Bahn alle Vierbeiner, die größer als eine Hauskatze sind – im Einzelfall scheint diese Regel also etwas schwammig zu sein. Zudem muss Ihr großer Hund immer vor, unter oder neben Ihrem Sitzplatz sitzen oder liegen. Außerdem müssen Sie Ihren Hund anleinen und einen passenden Maulkorb anlegen (ausgenommen Assistenzhunde).
Tipp: Welcher Maulkorb für Ihren Hund der richtige ist und wie Sie ihn entspannt an den Maulkorb gewöhnen, haben wir für Sie hier zusammengefasst: Maulkorbpflicht beim Hund: Was ist zu beachten?
Die Kosten für eine Fahrt in der Deutschen Bahn mit einem großen Hund hängen allerdings davon ab, ob Sie den Nah- oder Fernverkehr nutzen:
Große Hunde im Nahverkehr der Deutschen Bahn
Ob und welches Ticket Ihr großer Hund im Nahverkehr benötigt, hängt vom regionalen Verkehrsverbund ab. In den meisten Fällen verlangen diese jedoch (im Gegensatz für kleine Hunde) eine zusätzliche Fahrkarte.
Abhängig vom Zug kommt dieses Ticket preislich einem Ticket für erwachsene Fahrgäste gleich. Andere Verkehrsverbünde fordern für große Hunde jedoch ein Kinderticket oder gar eine spezielle Hundefahrkarte.
Große Hunde im Fernverkehr der Deutschen Bahn
Im nationalen Fernverkehr der Deutschen Bahn müssen Sie für Ihren großen Hund eine eigene Fahrkarte kaufen. Zurzeit ist dies ein Kinderticket (6 – 14 Jahre).
Die Sache hat allerdings einen Haken: Sie müssen dieses Ticket im Voraus per Post bestellen und dem Kontrolleur in Papierform vorlegen. Eine digitale Fahrkarte ist in diesem Fall leider nicht ausreichend. Wenn es sich bei dem Hund nicht um einen Begleithund handelt, wäre diese Fahrt nicht regelkonform.
International mit dem Hund in der Deutschen Bahn reisen
Generell gilt: Nach Österreich, Italien und in die Schweiz dürfen Sie einen kleinen Hund im Behältnis mit einer Maximalgröße von 70x30x50 Zentimeter kostenfrei mitnehmen. Passt Ihr Hund nicht in dieses Behältnis, benötigt er ein eigenes Ticket (Hälfte des Flexpreises oder Sparpreises für Erwachsene). Dazu müssen Sie bei der Buchung angeben, dass es sich um ein Kind von 6-14 Jahren ohne Begleitung handelt. Zusätzlich müssen Sie Versand per Post wählen.
Bei Fahrten innerhalb anderer Länder sowie bei Fahrten in Nachtzügen oder mit Globalpreisen gelten besondere Bedingungen (s. DB Reisezentren). Zieht es Sie und Ihren Hund ohne DB in internationale Gebiete, sollten Sie sich also bei den entsprechenden Verkehrsverbänden der Länder informieren.
Begleithunde haben eine Sonderstellung bei der DB
Wegen ihrer besonderen Stellung dürfen Assistenzhunde unabhängig ihrer Größe im Zug ohne Maulkorb reisen. Auch wenn Sie als schwerbehinderter Fahrgast keine Wertmarke besitzen, dürfen Sie gemäß dem neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX, Teil 3, Kapitel 13) als Begleitperson gemeinsam mit Ihrem Begleithund unentgeltlich in Zügen der DB reisen, wenn:
- Ihr Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „B“ beinhaltet
- Ihr Schwerbehindertenausweis den Vermerk „Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen“ aufweist oder „Die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson ist nachgewiesen“ nicht gestrichen ist
- Ihre Reise in inländischen Nah- und Fernverkehrszügen, im Busverkehr, in Zügen anderer Eisenbahnen, am Bodensee, im Bereich des Überlinger Sees und im Nordseeinselverkehr stattfindet
Lese-Tipp: Sicher und entspannt Zugfahren mit Hund
Quellen: