Hundehaltung in der Mietwohnung: Darf der Vermieter Hunde verbieten? Dieser Artikel ist tierärztlich verifiziert

darf der Vermieter Hunde verbieten

Das Halten von Hunden in Mietwohnungen ist ein immer wiederkehrendes Streitthema zwischen Mietern und Vermietern.

Bevor Sie sich einen Hund zulegen oder mit Ihrem Hund umziehen, sollten Sie einige Dinge beachten. Denn viele Vermieter möchten keine Hunde in ihren Wohnungen haben und drohen hin und wieder mit einer Kündigung. Aber darf der Vermieter Hunde verbieten? Damit Sie Ihre Rechte als Mieter kennen und ein schönes Zuhause für sich und Ihren Hund finden, finden Sie hier die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Hundehaltung in der Mietwohnung.

Darf der Vermieter das Halten von Haustieren in Mietwohnungen verbieten?

Sie leben schon länger in einer Wohnung und wünschen sich sehnlichst einen Hund. Doch jetzt die große Aufregung: laut Mietvertrag untersagt Ihnen Ihr Vermieter die Tierhaltung. Dieses Szenario durchleben tagtäglich Hundefans. Doch was tun, wenn der Mietvertrag bereits unterschrieben ist?

Zu Ihrer Beruhigung: ein generelles Haustier- beziehungsweise Hundeverbot in Mietwohnungen ist in Deutschland gesetzlich nicht zulässig. Dieses Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Jahr 1993 entschieden (BGH, Az.: VII ZR 10/92).

Als Begründung gaben die Richter an, dass ein Verbot den Mieter benachteiligt. Der Nachteil dieser Regelung: es sind ausschließlich „Kleintiere“ inbegriffen.

Gelten Hunde als Kleintiere?

Als Kleintiere gelten folgende Tierarten:

Hunde und Katzen gelten somit nicht als Kleintiere. Es gab aber bereits Ausnahmen, in denen kleine Hunderassen (z.B. Yorkshire Terrier) als solches eingestuft wurden (LG Kassel, Az.: 1 S 503/96; LG Düsseldorf Az.: A 24 S 90/93).

Darf der Vermieter die Hundehaltung in der Mietwohnung verbieten?

Obwohl Hunde nicht als Kleintiere gelten, darf der Vermieter auch die Hundehaltung in der Mietwohnung allgemein nicht verbieten (BGH Urt.v. 20.3.2013, VIII ZR 168/12). In dem Urteil heißt es ganz klar: „Eine allgemeine Geschäftsbedingung in einem Mietvertrag über Wohnräume, die den Mieter verpflichtet, „keine Hunde und Katzen zu halten“ ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam“.

Darf der Vermieter Listenhunde verbieten?

Sogenannte Listenhunde unterlaufen speziellen rechtlichen Grundlagen, da sie grundsätzlich als gefährlich gelten. Welcher Hund als Listenhund gilt, können Sie in der jeweiligen Listenhundeverordnung Ihres Bundeslandes nachlesen.

Ein Verbot ist möglich

Generell darf der Vermieter das Halten von Listenhunden aus Gründen der Fürsorgepflicht gegenüber der weiteren Hausbewohner verbieten.

Bereits viele Urteile fielen aufgrund dieser Gründe zugunsten der Vermieter aus (KG Berlin, Beschluss vom 23. Juni 2003, Az.: 24 W 38/03; AG Frankfurt a.M. NZM 1998, 759 für das Halten eines Pit-Bullterriers; AG Pankow-Weißensee GE 2000, 65; AG Hamburg-Barmbek, Entscheidung vom 14.12.2005 – 816 C 305/05).

Zwar können Sie einen Genehmigungsantrag stellen, jedoch sollte Ihnen bewusst sein, dass Sie in diesem Sonderfall keine rechtskräftige Grunderlaubnis zur Haltung eines Listenhundes in deiner Mietwohnung haben.

hundehaltung mietwohnung © Eva / stock.adobe.com
Kann man bei diesen Hundeaugen wirklich nein sagen? Laut Gesetz gibt es kein generelles Verbot für die Hundehaltung in der Mietwohnung.

Muss man den Vermieter um Erlaubnis zur Hundehaltung in der Mietwohnung fragen?

Finden Sie in Ihrem Mietvertrag die Klausel „eine Haustierhaltung ist grundsätzlich erlaubt“, sind Sie nicht dazu verpflichtet, den Vermieter um Erlaubnis zu fragen. Auch zugelassene Blindenhunde oder Therapiehunde sind von einer Genehmigungspflicht ausgenommen.

Wann darf der Vermieter einen Hund verbieten?

Erwähnt Ihr Vermieter im Mietvertrag allerdings eine Genehmigungspflicht, müssen Sie ihn um Zustimmung bitten. Zwar kann er die Anfrage ablehnen, doch dann muss er triftige Gründe angeben, wieso er eine Genehmigung zur Hundehaltung in der Mietwohnung verweigert.

Als triftiger Grund zählt etwa eine Belästigung von anderen Mietern. Verstehen Sie sich gut mit den restlichen Hausbewohnern, ist es deshalb ratsam, im Vorhinein ihre Zustimmung schriftlich einzuholen.

Lesen Sie Ihren Mietvertrag sorgfältig

Lesen Sie sich Ihren Mietvertrag genauestens durch, bevor Sie ihn unterschreiben. Ist dort ein generelles Tierhaltungsverbot ausgesprochen, können Sie und Ihr Vermieter vielleicht eine Individualvereinbarung ausmachen. Im Zweifel gilt: Lassen Sie sich von einem Anwalt beraten, wenn Sie trotz der vielen Tipps nicht weiterwissen. Dieser kann Ihre Interessen fachgerecht vertreten.

Darf der Vermieter nachträglich die Hundehaltung in der Mietwohnung verbieten?

Ihr Vermieter darf zu jeder Zeit die bereits genehmigte Hundehaltung in der Mietwohnung verbieten. Das kann er aber nur, wenn Ihr Hund zum Beispiel einen Nachbarn durch starkes Bellen belästigt oder starke Schäden oder Verschmutzungen von gemeinschaftlich genutzten Flächen (z.B. Flur oder Treppenhaus) verursacht. Dann können Ihre Nachbarn nämlich ihr anfangs gegebenes Okay zurückziehen.

Darf der Vermieter Hundebesuch verbieten?

Bekommen Sie ab und zu tierischen Besuch, müssen Sie dies nicht Ihrem Vermieter melden – vorausgesetzt, Ihr Mietvertrag sagt nichts anderes.

Was droht mir bei unerlaubter Hundehaltung in der Mietwohnung?

Haben Sie sich keine Erlaubnis für die Hundehaltung von Ihrem Vermieter eingeholt, drohen Ihnen einige Strafen.

Kann mich der Vermieter wegen eines Hundes kündigen?

So kann der Vermieter nicht nur eine Unterlassung der Hundehaltung fordern, sondern Sie auch nachträglich fristlos kündigen. Hat ein Nachbar seine Miete gemindert, weil Ihr Hund ununterbrochen bellt (Geräuschbelästigung), kann Ihr Vermieter außerdem Schadensersatz fordern.

hund hat Blumentopf umgeschmissen © Елена Григорович / stock.adobe.com
Wenn es nach manchen Vermietern geht, sprechen Gründe wie Lärmbelästigung oder Verschmutzungen gegen eine Hundehaltung in der Mietwohnung.

Was Sie bei einer Hundehaltung in der Mietwohnung beachten sollten

Nicht jede Wohnung ist für einen Hund geschaffen. Deshalb sollten Sie vor Unterzeichnen des Mietvertrages auf die Zustände der Wohnung achten.

Wie groß sollte die Wohnung sein?

Es kommt nicht auf die Größe der Wohnung, sondern auf die Beschäftigungszeit Ihres Hundes an. Dennoch trägt auch die Wohnfläche zu dem Tierwohl Ihres Hundes bei. Denn hat er nicht genügend Freiraum, kann er darunter leiden. Das gilt besonders für aktive Hunderassen wie Australian Shepherds, Border Collies oder Retriever.

Obwohl es bisher in Deutschland keine gesetzlichen Regelungen bezüglich der Wohnfläche gibt, sollten Sie sich gut überlegen, ob die bevorzugte Wohnung einer artgerechten Hundehaltung entspricht.

Wie sollte die Wohnung geschnitten sein?

Ganz klar: ein Garten oder ein Balkon sind ein großes Plus. Nichtsdestotrotz ersetzt ein Garten nicht das Gassigehen, denn Ihr Hund möchte schließlich zusammen mit Ihnen die Welt entdecken. Auch zu viele Treppen sollten Ihnen zu Bedenken geben, da diese im Laufe der Zeit die Gelenke Ihres Hundes schaden und zu Arthrose (Gelenkverschleiß) führen können.

Quellen:


Franziska G., Tierärztin
Profilbild von Tierärztin Franziska Gütgeman mit Hund

An der Justus-Liebig-Universität Gießen wurde ich zur Tierärztin ausgebildet und durfte Erfahrungen in verschiedensten Bereichen sammeln. Seitdem arbeite ich nicht nur als tierärztliche Autorin, sondern auch an meiner Dissertation. Mein Ziel ist es, Tiere vor krankheitserregenden bakteriellen Erregern zukünftig besser zu schützen. Neben meinem tierärztlichen Wissen teile ich meine eigenen Erfahrungen als glückliche Hundebesitzerin. Dadurch kann ich Ängste und Probleme nachvollziehen und zugleich über diese aufklären.


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