Dass jeder Hund mit der Farbe Merle eine Qualzucht ist, kann man so pauschal nicht sagen, da das Merle-Gen keine direkten körperlichen Deformationen mit sich bringt.
Laut §11b Absatz 1 des Tierschutzgesetzes ist es „verboten, Wirbeltiere zu züchten […] soweit […] züchterische Erkenntnisse […] erwarten lassen, dass als Folge der Zucht […] bei der Nachzucht […] erblich bedingt Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten“.
Daher ist die Zucht mit zwei Merle-Schecken in Ländern wie Deutschland verboten. Denn werden zwei Hunde mit mindestens einem Merle-Allel verpaart, kommt mit hoher Wahrscheinlichkeit mindestens einer der Welpen unheilbar krank zur Welt.
Was hingegen nicht verboten ist, ist die Verpaarung eines mischerbigen Merle-Tigers mit einem Hund ohne den Defekt.
Welpen nur von seriösen Züchtern kaufen
Leider kommt es immer wieder vor, dass dubiose Züchter oder uninformierte Hundehalter Merle-Träger miteinander verpaaren.
Deshalb ist es wichtig, beim Kauf eines Welpen darauf zu achten, dass der Züchter seriös ist.