Mannheimer Katzenbesitzer aufgepasst: Bis Ende Juni müssen alle freilaufenden Katzen gekennzeichnet und registriert werden.
Am 22. Juni tritt in Mannheim eine neue Katzenschutzverordnung in Kraft. Ab diesem Stichtag müssen alle Freigänger in der baden-württembergischen Stadt dauerhaft und fälschungssicher gekennzeichnet sein.
Das bedeutet: Mannheimer Katzenbesitzer müssen ihre Gartentiger bis zum 22. Juni zum Tierarzt bringen, sofern diese noch nicht gekennzeichnet sind. Der Tiermediziner wird dann einen winzigen Mikrochip implantieren. Alternativ ist eine Tätowierung im Ohr der Katze möglich.
Die auf dem Chip beziehungswiese in der Tätowierung enthaltene 15-stellige Kennnummer muss anschließend bei einem kostenfreien Haustierregister wie Tasso oder Findefix eingetragen werden. Auf diese Weise soll zukünftig jede freilaufende Katze in Mannheim ihrem Besitzer zugeordnet werden können.
Kosten werden in Rechnung gestellt
Die Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für freilaufende Katzen in Mannheim wurde im Dezember letzten Jahres vom Gemeinderat beschlossen. Hintergrund der neuen Katzenschutzverordnung ist die wachsende Katzenpopulation der Stadt.
Wird nach dem 22. Juni eine Katze ohne Kennzeichnung auf Mannheims Straßen entdeckt, kann diese von den Behörden gekennzeichnet, registriert und kastriert werden, wenn sich der Besitzer nicht innerhalb von 48 Stunden meldet. Kann der Halter jedoch im Nachhinein ausfindig gemacht werden, können ihm die Kosten für die Kennzeichnung und Kastration in Rechnung gestellt werden.
Maßnahme für den Tierschutz
Viele Tierschützer fordern schon lange eine generelle Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für alle Hunde und Katzen in Deutschland. Denn dadurch könnten entlaufene Tiere schneller ihren Besitzern zurückgegeben werden, was die Tierheime entlasten würde.
Auch eine Kastrationspflicht für freilaufende Katzen wird immer wieder diskutiert. Ziel einer solchen Maßnahme wäre, die unkontrollierte Vermehrung der Tiere zu unterbinden und somit vor allem das Leid der Streuner und Straßenkatzen zu lindern.
Wie der Deutsche Tierschutzbund berichtet, gibt es deutschlandweit inzwischen über 1.000 Städte und Gemeinden mit sogenannten Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungsverordnungen für Katzen. Rechtsgrundlage hierfür sind Kommunalverordnungen nach § 13b Tierschutzgesetz.
Was denkst du über eine generelle Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Katzen?
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