Ist soweit alles geklärt, wird die Tierschutzorganisation wahrscheinlich einen Pflegevertrag mit Ihnen abschließen. Darin sind die Rechte und Pflichten von Tierschutzverein und Pflegestelle geregelt. Lesen Sie sich den Vertrag gründlich durch, bevor Sie ihn unterschreiben, damit es später keine Probleme gibt.
Pflegestelle für Katzen: Das steht im Vertrag
„Vertragsgegenstand“ ist die Pflegekatze. Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Rasse, Farbe und – falls vorhanden – Chipnummer der Katze werden im Vertrag festgehalten. Auch Parasiten– und andere Gesundheitsbehandlungen werden dort vermerkt.
Normalerweise wird im Pflegevertrag auch vereinbart, dass das Tier Eigentum des Vereins bleibt und jederzeit wieder zurückgefordert werden darf. Damit will sich die Tierschutzorganisation absichern. Erweist sich die Pflegestelle nämlich als ungeeignet, kann sie die Katze jederzeit dort herausholen.
Wer übernimmt welche Kosten?
Als ehrenamtliche Helfer werden die Inhaber von Pflegestellen nicht bezahlt. Manche Tierschutzorganisationen beteiligen sich an den Kosten für Futter, Spielzeug und Zubehör.
Wichtig: Im Pflegevertrag sollte unbedingt geregelt werden, wer die Tierarztkosten übernimmt. Sonst kann es passieren, dass Sie teure Behandlungen womöglich aus eigener Tasche bezahlen müssen.