Darf der Vermieter Katzen verbieten?
![Katze liegt auf dem Boden in einer Wohnung Darf der Vermieter Katzen verbieten](https://www.zooplus.de/magazin/wp-content/uploads/2024/05/AdobeStock_297995004-768x512.jpeg)
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In der Regel darf ein Vermieter die Haltung von Katzen in einer Mietwohnung nicht pauschal verbieten, es sei denn, es liegt ein besonderer Grund vor, der dies rechtfertigt.
Die Katze ist das beliebteste Haustier in Deutschland. Dennoch gibt es viele Vermieter, die eine Katzenhaltung in einer Mietwohnung untersagen. Doch darf der Vermieter Katzen verbieten? Was ist in Deutschland erlaubt und was widerspricht der Rechtsprechung? Ganz eindeutig ist dies zwar nicht, doch vergangene Gerichtsurteile geben uns einen Hinweis.
Inhaltsübersicht
Darf der Vermieter Haustiere in Mietwohnungen verbieten?
Ein vom Bundesgerichtshof (BGH) veröffentlichtes Urteil aus dem Jahr 1993 besagt, dass ein generelles Verbot der Haltung von Haustieren durch den Vermieter nicht zulässig ist (BGH, Az.: VII ZR 10/92). Grund dafür sei die damit einhergehende Benachteiligung des betroffenen Mieters.
Dabei gibt es jedoch einen Haken: Das Urteil bezieht sich nur auf das Halten von sogenannten „Kleintieren“. Dazu zählen etwa Ziervögel, Zierfische, Hamster, Meerschweinchen, Zwergkaninchen, Wühlmäuse, Ratten und Schildkröten. Auch Frettchen gelten als Kleintiere, sind jedoch aufgrund ihres starken Geruchs genehmigungsbedürftig.
In welchen Fällen darf der Vermieter Katzen verbieten?
Hunde und Katzen gelten gesetzlich nicht als Kleintiere und fallen somit aus dem genannten Urteil des BGH. Dennoch gab es in der Vergangenheit einige Urteile, die ein entsprechendes Verbot als ungültig befanden (BGH, 20.03.2013, Az.: VIII ZR 168/12; BGH, 14.11.2007, Az.: VIII ZR 34/06).
Verbietet Ihr Vermieter eine Katzenhaltung in der Mietwohnung ohne sachliche Gründe, ist dies nicht erlaubt. Denn das deutsche Mietrecht besagt, dass Sie als Mieter hinsichtlich einer Katzenhaltung immer das Recht einer Einzelfallentscheidung haben.
Als sachliche Gründe können folgende Fallbeispiele gelten:
1. Ihr Mietvertrag verbietet Katzen
Ist im Mietvertrag ein Katzenhaltungsverbot verankert, darf Ihr Vermieter dementsprechend das Halten einer Katze verbieten. Dies gilt auch, wenn beide Parteien einer Genehmigungspflicht zugestimmt haben und Ihr Vermieter letzten Endes Nein sagt.
2. Eine vertragsgemäße Nutzung ist nicht möglich
Gemäß §535 I BGB muss immer eine vertragsgemäße Nutzung der Wohnung möglich sein. Das bedeutet, dass Ihr Vermieter die Katzenhaltung in der Mietwohnung untersagen darf, wenn folgende Fälle eintreten:
- Sie haben zu viele Katzen
- die Räumlichkeiten der Wohnung sind zu klein, um eine Katze artgerecht halten zu können
- Ihr benachbarter Hausbewohner leidet unter einer ernstzunehmenden Katzenhaarallergie
- Ihre Katze verursacht nachweislich Schäden oder starke Verschmutzungen in den Mieträumen
Katzen können es faustdick hinter den Ohren haben. Dieser Fakt stößt bei einigen Vermietern negativ auf, weshalb Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter oft vorprogrammiert sind.
Muss ich den Vermieter um Erlaubnis zum Halten einer Katze fragen?
Die Antwort auf die Frage, ob Sie Ihren Vermieter um Erlaubnis zum Halten einer Katze fragen müssen, ist in Ihrem Mietvertrag versteckt. Finden Sie Klauseln wie „das Halten von Haustieren ist generell erlaubt“, brauchen Sie Ihren Vermieter nicht extra um Erlaubnis zu fragen. In diesem Fall können Sie sich ohne Bedenken einen schnurrenden Stubentiger zulegen.
Finden Sie in dem Mietvertrag keine Klausel, die sich auf das Halten von Haustieren bezieht, haben Sie auch in dieser Situation das Recht, eine Katze ohne vorherige Anfrage zu adoptieren.
Die Antwort lautet allerdings anders, wenn in Ihrem Mietvertrag eine Genehmigungspflicht vereinbart ist. Unter diesen Umständen müssen Sie Ihren Vermieter um Einverständnis fragen.
Darf der Vermieter nachträglich die Genehmigung entziehen?
Ja, Ihr Vermieter darf Ihnen nachträglich die Genehmigung für die Katzenhaltung in der Mietwohnung entziehen. Denn liegen im Einzelfall sachliche Gründe vor, entkräften diese die bereits erteilte Einwilligung. Kommen Sie dem nicht nach, droht Ihnen auch in dieser Situation eine Kündigung oder Forderung, Ihre Katze wieder abzugeben.
![Katze liegt neben heruntergefallenem Blumentopf in einer Wohnung Katze umgeschmissener Blumentopf Wohnung](https://www.zooplus.de/magazin/wp-content/uploads/2024/05/AdobeStock_499071299.jpeg)
Kann ein Vermieter kündigen wegen der Katze?
Halten Sie eine Katze in Ihrer Mietwohnung ohne ausdrückliche Genehmigung oder trotz ausgesprochenem Verbot, kann es zu einer Kündigung kommen. Denn haben Sie ohne Zustimmung Ihres Vermieters eine Katze aufgenommen, gilt dies als Vertragsbruch. Hat Ihre Katze zudem die Tapeten zerkratzt oder das Treppenhaus beschädigt, droht Ihnen zudem eine Schadensersatzforderung.
Unser Tipp: Generell ist es ratsam, über eine Tierhaftpflichtversicherung nachzudenken.
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Quellen:
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Wenn wir jemanden lieben, wünschen wir uns natürlich, dass er glücklich ist – und tun gerne so einiges, um zum Glück desjenigen beizutragen. Das gilt natürlich auch im ganz besonderen Maß für die Liebe zu unseren felinen Fellfreunden auf vier Pfoten, mit denen wir das Leben teilen. Schließlich machen auch sie uns sehr glücklich. Zunächst mal können Sie sicher sein: Wenn Sie Ihrer geliebten Mitbewohner-Mieze ein artgerechtes Leben ermöglichen, das ihrem Wesen und ihren Bedürfnissen voll und ganz entspricht, tun Sie schon sehr viel dafür, dass Ihre geliebte Katze glücklich ist. Dazu gehört einerseits eine angemessene Beschäftigung mit entsprechendem Spielzeug, das auch der Intelligenz der jeweiligen Rasse beziehungsweise der Katze an sich entspricht. Auch sehr wichtig: Das hochwertige Futter.