Tierschutz-Hundeverordnung: Was Hundehalter und Züchter wissen müssen Dieser Artikel ist tierärztlich verifiziert

Tierschutz-Hundeverordnung

Die Tierschutz-Hundeverordnung regelt die Haltung und Zucht von Hunden in Deutschland.

Hunde können nicht für sich selbst sprechen. Aus diesem Grund ist es wichtig, Gesetze zum Schutz von Hunden auf den Weg zu bringen – diese sind in der deutschen Tierschutz-Hundeverordnung festgehalten. Was Sie als Hundehalter oder Hundezüchter diesbezüglich wissen müssen und welche aktuellen Neuerungen es gibt, erfahren Sie in diesem Artikel.

Was ist die Tierschutz-Hundeverordnung?

Seit dem 01.01.2022 gilt die neue Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHuV) in Deutschland. An diese sind alle Hundehalter und Hundezüchter gebunden.

Was ist in der Tierschutz-Hundeverordnung geregelt?

Die Tierschutz-Hundeverordnung regelt alle Pflichten und Anforderungen rund um die Haltung und Zucht von Hunden in Deutschland. Hundehalter, als auch Einrichtungen, die Hunde betreuen oder Hundewelpen sozialisieren, sowie Hundezüchter müssen sich an die Tierschutz-Hundeverordnung halten.

Die wichtigsten Richtlinien der Tierschutz-Hundeverordnung im Überblick

Die Tierschutz-Hundeverordnung listet verschiedene Punkte auf, die dem Wohl der Hunde dienen sollen. Damit Sie die wichtigsten Inhalte auf einen Blick erfassen können, finden Sie in den folgenden Abschnitten eine Zusammenfassung der wichtigsten Richtlinien für Hundehalter und Hundezüchter:

Was Hundehalter wissen müssen

Paragraph 2 der Tierschutz-Hundeverordnung regelt allgemeine Anforderungen an das Halten von Hunden. Demnach müssen Hundehalter folgendes einhalten:

Hunde benötigen unter anderem…

  • ausreichend Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers
  • mehrmals täglich in ausreichender Dauer Umgang mit dem Hundehalter oder der Betreuungsperson
  • regelmäßigen Kontakt mit anderen Hunden (Ausnahmen sind möglich)

Was Hundezüchter wissen müssen

Diese Regeln der Tierschutz-Hundeverordnung sollten Sie als privater als auch gewerblicher Züchter beachten:

  • Die Trennung von Welpen und Hündinnen ist erst ab einem Alter von acht Wochen erlaubt.
  • Spätestens drei Tage vor der erwarteten Geburt müssen Sie der trächtigen Hündin eine leicht zu reinigende Wurfkiste zur Verfügung stellen, in der sie sich auf der Seite ausstrecken kann. Alternativ können Sie auch einen geeigneten Unterstand zur Verfügung stellen. Es muss jedoch sichergestellt werden, dass die Welpen nicht überhitzen oder auskühlen.
  • Wenn Sie die Hündin in einem Zwinger halten, müssen Sie ihr und ihren Welpen mindestens doppelt so viel Platz zur Verfügung stellen wie sonst vorgeschrieben.
  • Ab der fünften Lebenswoche haben die Welpen Anspruch auf täglichen Auslauf im Freien.
  • Sie müssen dafür sorgen, dass die Welpen ausreichend mit Menschen und anderen Hunden sozialisiert werden. Welpen bis zum Alter von zwanzig Wochen brauchen außerdem mindestens vier Stunden täglich artgerechten Kontakt zu einer Bezugsperson.
Hunde spielen © Milan / stock.adobe.com
Gemäß der Tierschutz-Hundeverordnung, brauchen Hunde täglich mehrfach Auslauf und regelmäßig Kontakt zu Artgenossen.

Aktuelle Neuerungen der Tierschutz-Hundeverordnung: Was ändert sich für Hundebesitzer und Züchter?

In den letzten Jahren gab es immer wieder Änderungen der Tierschutz-Hundeverordnung. Diese betrafen vor allem neue Definitionen von Qualzuchtmerkmalen (z.B. Atemstörungen) oder aktualisierte Auflagen für Hunde-Ausstellungen. Hier ein paar Beispiele für die vorgenommenen Änderungen der letzten Jahre:

Artgerechte Haltung durch Hundekontakt

Die Tierschutz-Hundeverordnung schreibt vor, dass allein gehaltene Hunde regelmäßig Kontakt zu anderen Hunden haben sollen. Der Grund dafür ist, dass Hunde grundsätzlich soziale Tiere sind, die den Kontakt zu anderen Hunden brauchen.

Sie können diese Vorschriften umsetzen, indem Sie Ihren sozialisierten Hund beim Spaziergang mit anderen sozialisierten Hunden spielen lassen oder regelmäßig eine Hundeschule besuchen.

Verbot der Anbindehaltung

Das stundenlange Anbinden von Hunden ist eine Form der Tierquälerei. Schon allein deshalb, weil sie sich nicht ausreichend bewegen können. Die Novelle der Tierschutz-Hundeverordnung setzt genau hier an und schreibt ein Verbot der Anbindehaltung von Hunden vor.

Allerdings gibt es Ausnahmen: Das Anbinden von Arbeitshunden ist unter bestimmten Bedingungen erlaubt – zum Beispiel, wenn eine Mindestlänge von drei Metern eingehalten wird oder nur leichtes Anbindematerial verwendet wird.

Verbot von Stachelhalsbändern

Stachelhalsbänder oder andere schmerzhafte Mittel finden leider immer wieder Einsatz bei der Erziehung von Hunden. Von nun an sollen Hunde vor Schmerzen durch solche Mittel in Deutschland jedoch geschützt werden, weshalb die Nutzung dieser von nun an verboten ist.

Quellen:


Franziska G., Tierärztin
Profilbild von Tierärztin Franziska Gütgeman mit Hund

An der Justus-Liebig-Universität Gießen wurde ich zur Tierärztin ausgebildet und durfte Erfahrungen in verschiedensten Bereichen sammeln. Seitdem arbeite ich nicht nur als tierärztliche Autorin, sondern auch an meiner Dissertation. Mein Ziel ist es, Tiere vor krankheitserregenden bakteriellen Erregern zukünftig besser zu schützen. Neben meinem tierärztlichen Wissen teile ich meine eigenen Erfahrungen als glückliche Hundebesitzerin. Dadurch kann ich Ängste und Probleme nachvollziehen und zugleich über diese aufklären.


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