Hundehaftpflicht: Ein Muss für Hundehalter?

Verfasst von Natalie Decker
Hundehaftpflicht

Ihr Hund hat die teure Inneneinrichtung zerstört? In diesem Fall leistet die Hundehaftpflicht Schadensersatz.

Einige Versicherungen sind gesetzlich vorgeschrieben, andere empfehlen Verbraucherschutzorganisationen dringend. Wie ist das mit der Hundehaftpflicht? Sollten Sie diese Versicherung abschließen, wenn Sie einen Hund haben? Alles, was Sie über das Thema „Hundehaftpflichtversicherung“ wissen sollten, erfahren Sie im folgenden Artikel.

Darum ist eine Hundehaftpflicht sinnvoll

Grundsätzlich gilt: Wenn Ihr Hund jemandem eine Verletzung oder einen finanziellen Schaden zufügt, haften Sie als Halter in unbegrenzter Höhe.

Mal angenommen, Ihr Hund läuft vor ein Auto und verursacht einen schweren Unfall. Dann müssen Sie als Halter für den entstandenen Schaden aufkommen, beispielsweise für die Reparaturkosten des demolierten Autos. Unter Umständen müssen Sie zudem dem verletzten Fahrer Schmerzensgeld zahlen.

Ihre private Haftpflicht reicht für Hunde nicht

Dabei ist es übrigens unerheblich, ob Ihr Hund sich plötzlich losgerissen hat und Sie gar keine Chance mehr hatten, ihn aufzuhalten. Oder ob Sie Ihrem Hund unbeaufsichtigt herumspringen gelassen haben. Richtet Ihr Hund einen Schaden an, sind Sie dafür haftbar.

Eine private Haftpflicht schließt jedoch den eigenen Hund nicht mit ein. Die private Haftpflichtversicherung deckt nämlich in der Regel nur Schäden ab, die von Katzen und Kleintieren angerichtet werden. Für Ihren Hund benötigen Sie somit eine eigene Hundehaftpflichtversicherung.

Was ist bei einer Hundehaftpflichtversicherung versichert?

Eine Hundehaftpflicht, manchmal auch Hundehalterhaftpflicht genannt, kommt für alles auf, was Ihr Hund anstellt. Die Police schließt in der Regel Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit ein.

Beispielsweise tritt der Leistungsfall ein, wenn Ihr Hund die Tierarzthelferin beißt oder die teuren Schuhe einer Freundin zerkaut. Selbst wenn Ihr Hund in der Hundepension oder bei der Gassirunde mit der Nachbarin Dummheiten machen sollte, springt die Hundehaftpflicht ein. Denn auch Hundesitter sind in der Regel durch das Leistungsspektrum dieser Tierhalterversicherung geschützt.

Hundehaftpflicht für Listenhunde und Kampfhunde © Hamik / stock.adobe.com
Sogenannte Kampf- und Listenhunde wie der American Staffordshire Terrier müssen in vielen Bundesländern verpflichtend versichert werden.

Ist es Pflicht, eine Hundehaftpflicht zu haben?

Die Regelungen zur Versicherung von Hunden fallen je nach Region recht unterschiedlich aus. Hier einmal am Beispiel für Deutschland: In vielen Bundesländern ist der Abschluss einer Hundehaftpflicht vorgeschrieben. Mancherorts müssen Sie nur bestimmte Hunde verpflichtend versichern, etwa Listenhunde:

Baden-Württemberg

Aktuell gilt in Baden-Württemberg keine allgemeine Versicherungspflicht für Hunde. Nur Listenhunde ab einem Alter von sieben Lebensmonaten benötigen eine Hundehaftpflicht.

Bayern

Nicht jeder Hund benötigt eine Haftpflicht. In Bayern kann jede Gemeinde selbst entscheiden, ob sie Halter von Listenhunden zum Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung verpflichtet.

Berlin

Alle Berliner Hundehalter müssen ihre Hunde versichern. Dabei muss die Versicherungssumme bei mindestens einer Million Euro liegen.

Brandenburg

Gilt ein Hund als gefährlich, muss sein Halter in Brandenburg eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen. Bei bestimmten Rassen ist ein Wesenstest möglich. Kann der Hund durch das Gutachten als ungefährlich eingestuft werden, ist es möglich, ihn von der Versicherungspflicht zu befreien.

Bremen

Nur für Hunde auf der Bremer Rasseliste gilt eine Versicherungspflicht.

Hamburg

In Hamburg müssen alle Hunde versichert werden – wobei die Versicherungssumme bei mindestens einer Million Euro liegen muss.

Hessen

Für alle Listenhunde in Hessen müssen Sie eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen. Die minimale Deckungssumme liegt bei 500.000 Euro.

Mecklenburg-Vorpommern

Als einziges Bundesland hat Mecklenburg-Vorpommern keinerlei Vorgaben zur Hundehalterhaftpflicht erlassen.

Niedersachsen

In Niedersachsen muss Ihr Hund ab dem siebten Lebensmonat versichert sein, egal welcher Rasse er angehört. Dabei ist eine Versicherungssumme von mindestens 500.000 Euro für Personenschäden vorgeschrieben. Bei Sachschäden sind es 250.000 Euro.

Nordrhein-Westfalen

In NRW müssen nicht nur alle Listenhunde versichert sein – sondern generell alle Hunde ab einer Widerristhöhe von 40 Zentimetern bzw. einem Gewicht von 20 Kilogramm. Die Versicherungssumme muss dabei Personenschäden bis mindestens 500.000 Euro abdecken sowie sonstige Schäden bis mindestens 250.000 Euro.

Rheinland-Pfalz

Wer in Rheinland-Pfalz lebt, muss seinen Hund versichern, sofern dieser als gefährlich eingestuft wurde. Die Versicherungssumme muss bei mindestens 500.000 Euro für Personen-, sowie für Sach- und Vermögensschäden bei 250.000 Euro liegen.

Saarland

Im Saarland müssen alle Listenhunde eine Hundehaftpflicht haben – wobei ein entsprechendes Gutachten die Ungefährlichkeit des Tieres nachweisen kann. Für Personenschäden muss die Versicherungssumme bei mindestens einer Million Euro liegen, für Sachschäden bei 500.000 Euro. Als Halter müssen Sie den Versicherungsstatus jährlich nachweisen.

Sachsen

Als gefährlich geltende Hunde müssen in Sachsen versichert sein. Durch einen bestandenen Wesenstest können Sie Ihren Hund von der Versicherungspflicht befreien.

Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt braucht jeder Hund ab seinem dritten Lebensmonat eine Hundehaftpflichtversicherung. Deren Deckungssumme muss mindestens eine Million Euro für Personen- und Sachschäden bzw. 500.000 Euro für Vermögensschäden betragen.

Schleswig-Holstein

Alle Hunde ab dem dritten Lebensmonat brauchen in Schleswig-Holstein eine Hundehaftpflicht. Die vorgeschriebene Deckungssumme beträgt mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden.

Thüringen

In Thüringen müssen alle Hunde versichert sein. Vorgeschrieben ist eine Versicherungssumme von mindestens 500.000 Euro bei Personen- und Sachschäden sowie von mindestens 250.000 Euro bei sonstigen Schäden.

Worauf muss ich bei einer Hundehaftpflicht achten?

Bevor Sie Ihre Hundehaftpflichtversicherung abschließen, sollten Sie die Vertragsbedingungen genau durchlesen. Achten Sie darauf, dass Ihr Hund auch dann versichert ist, wenn Sie ihn von der Leine lassen. Außerdem sollten etwaige Mietschäden, Deckschäden und Auslandsaufenthalte abgedeckt sein.

Falls Sie einen Listenhund haben, sollten Sie zudem sichergehen, dass die Versicherungsgesellschaft die Rasse in ihrer Leistungsübersicht aufführt.

Was kostet eine Hundehaftpflicht?

Für eine Police mit ausreichendem Schutz sollten Sie im Schnitt mit 50 Euro pro Jahr rechnen. Manchmal gibt es Angebote für etwa 30 Euro jährlich. Für sogenannte Kampfhunde verlangen einige Anbieter höhere Beiträge.

Ein letzter Tipp

Unabhängige Versicherungsexperten empfehlen eine Hundehaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens fünf Millionen Euro für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden. So sind Sie in der Regel auf der sicheren Seite, selbst wenn jemand nach einem Unfall, den Ihr Hund verursacht hat, zum Beispiel querschnittsgelähmt sein sollte.

Quellen:


Natalie Decker
Profilbild Natalie Decker (mit Pferd)

„Ein Leben ohne Mops ist möglich, aber sinnlos“, hat Loriot einmal gesagt. Dem würde ich uneingeschränkt zustimmen und ergänzen: „Ein Leben ohne Pferd, Katze und Kaninchen ebenfalls!“ Mein Herz schlägt für alle großen und kleinen Tiere und ich habe das große Glück, als freie Autorin über meine Leidenschaft schreiben zu dürfen. Mit meinen Artikeln möchte ich für den Tierschutz sensibilisieren und Tierfreund/innen nützliche Tipps geben.


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